NOTAR
Wir haben für jedes Anliegen die passende Lösung
Unser Notar Nikolaus Walther übernimmt die Beratung bei allen rechtlichen Angelegenheiten, die eine notarielle Mitwirkung erfordern.
Haben Sie das passende Grundstück für Ihren Betrieb gefunden? Sind Sie sich mit dem Verkäufer einig geworden? Haben Sie den Immobilienkauf erfolgreich abgeschlossen? Dann fehlt nur noch ein Schritt, um den Grundstückskauf abzuschließen. Der Kaufvertrag muss durch eine notarielle Beglaubigung bestätigt werden. Fehlt diese Beglaubigung, ist der Kaufvertrag ungültig. Notar Nikolaus Walther Ihnen bei dem letzten Schritt mit Rat und Tat zur Seite.
Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine Person von einer anderen bevollmächtigt, seine rechtlichen Dinge zu regeln, wenn der Vollmachtgeber sich aufgrund einer Notsituation dazu nicht mehr in der Lage sieht. Eine solche Notsituation kann sich infolge des Alters, aber auch durch einen Unfall oder durch eine plötzliche Erkrankung ergeben.Neuer Text
Mit der Vorsorgevollmacht wird dem Bevollmächtigten das Recht gegeben, wichtige Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen. Darum ist es ganz wichtig, dass der Vollmachtgeber eine Person bestimmt, der er vertraut und der er es zutraut, diese Entscheidungen zu treffen.
Unser Notar leistet gerne seine erfahrene Unterstützung bei der Erstellung der Vollmacht. Auch wenn für die Vollmacht Formfreiheit gilt, wird er Ihnen dazu raten, diese schriftlich abzufassen. Hierdurch wird Ihr Wille zur Bevollmächtigung rechtlich abgesichert und ist über jeden Zweifel erhaben.
Unsere Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Frau Angelique Lamprecht kümmert sich stets zuverlässig und zeitnah um die Angelegenheiten im Sinne unserer Mandaten.
Rufen Sie uns an, um sich beraten zu lassen!